Neue Regeln für E-Bikes in der Schweiz

Der Bundesrat hat am 17.12.2021 neue Regeln für E-Bikes in der Schweiz beschlossen, welche ab dem 1. April 2022 gestaffelt in Kraft treten.

“Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike- Fahrende neu auch am Tag Fahren mit Licht.
Ausserdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit
die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Diese Regeln treten gestaffelt in Kraft: am 1. April 2022
jene zum Fahren mit Licht, am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden”.

  • 25 km/h E-Bikes inkl. E-Mountainbikes müssen ab 1. April 2022 auch tagsüber ein weisses Vorder- (in Betrieb) und ein rotes Rücklicht montiert haben, auch auf Trails.
  • die Tagfahrlicht-Pflicht gilt vorallem für das Frontlicht! Das Rücklicht muss tagsüber nur bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein, es muss jedoch am E-Bike montiert und jederzeit verfügbar sein.
  • die Lichter an ‘langsamen’ E-Bikes müssen nicht fix installiert sein. Handelsübliche Anstecklichter für Velos reichen aus.
  • es können aber z.T. auch fest montierte Vorderlichter nachträglich montiert und an den Akku angeschlossen werden. Z.B. Supernova Mini 2 mehr>>>
  • Ein Tacho an ‘schnellen’ E-Bikes muss ab dem 1. April 2024 vorhanden sein; für bereits in Verkehr gesetzte Bikes muss dieses bis zum 1.4.2027 nachgerüstet sein
  • E-Trotties und Segways sind vom neuen Gesetz ebenfalls betroffen, da diese in dieselbe Kategorie gehören wie E-Bikes.
Licht 2022 2